Interview mit Adalbert Jahnz, Europäische Kommission
Sanierungsfall „Natur“ –
EU will Ökosysteme in Europa retten
Mehr als 80 Prozent der Ökosysteme in Europa sind in einem schlechten Zustand, sagt der EU-Umweltrat. Um das zu ändern, sollen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur eingeleitet werden. Die EU-Mitgliedstaaten haben das „Nature Restoration Law“ im August 2024 beschlossen. Warum es nötig ist und was es besagt – diese und andere Fragen hat Adalbert Jahnz von der Europäischen Kommission für das Diplomatische Magazin beantwortet.
© European Union 2024
Adalbert Jahnz, Europäische Kommission
DM
Nach Angaben des EU-Umweltrates sind mehr als 80 Prozent der Ökosysteme in Europa in einem schlechten Zustand. Welche Regionen, Länder oder Gebiete sind am stärksten betroffen?
Adalbert Jahnz
Laut dem jüngsten Bericht „State of Nature in the EU“, der auf den von den Mitgliedstaaten gemeldeten Daten beruht, werden etwa 80 % der Lebensräume als schlecht oder mangelhaft bewertet, ebenso die Lebensräume für etwa 60 % der Arten (außer Vögeln), und der größte Teil von ihnen (36 % bzw. 35 %) zeigt weitere Verschlechterungstendenzen, während viel weniger (9 % bzw. 6 %) Anzeichen für eine Verbesserung aufweisen. Beispiele für rückläufige Arten sind das Europäische Erdhörnchen oder die Süßwasserperlmuschel. Was die Lebensraumtypen angeht, so sind Sümpfe, Grasland, Dünen, Moore und Niedermoore am stärksten betroffen. Fast jede achte europäische Vogelart ist vom Aussterben bedroht, und viele von ihnen verzeichnen starke Rückgänge. Darunter sind auch bekannte Arten wie der Mauersegler, den wir alle im Sommer genießen. Die industrialisierte Landwirtschaft ist nach wie vor die stärkste Belastung, mehr als ein Fünftel aller geschützten Arten und Lebensräume sind davon bedroht. Dies spiegelt nicht nur das Ausmaß der landwirtschaftlichen Flächennutzung in der EU wider, sondern auch den anhaltenden Wandel der landwirtschaftlichen Praktiken, wie etwa die Intensivierung. Verstädterung, Forstwirtschaft und Veränderungen im Wasserhaushalt sind ebenfalls wichtige Faktoren.
DM
Was sind die wichtigsten Punkte im „Nature Restoration Law“?
Adalbert Jahnz
Das „Nature Restoration Law“, das am 18. August 2024 in Kraft getreten ist, schreibt unter anderem vor, dass Maßnahmen zur Wiederherstellung wichtiger Lebensräume und Arten an Land und auf See ergriffen werden müssen. Außerdem müssen städtische Grünflächen und die Baumkronen in den Städten erhalten und nach 2030 weiter ausgebaut werden. Das Gesetz wird dazu beitragen, dass bis 2030 mindestens 25.000 km Flüsse wieder zu frei fließenden Gewässern werden. Es verpflichtet die Mitgliedstaaten, den Rückgang der Bestäuberpopulationen umzukehren und ihre Vielfalt zu verbessern, Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt in landwirtschaftlichen Ökosystemen zu ergreifen, die biologische Vielfalt von Waldökosystemen zu erhöhen und die Verpflichtung zu unterstützen, bis 2030 auf Unionsebene mindestens drei Milliarden zusätzliche Bäume zu pflanzen. Die Mitgliedstaaten müssen Nationale Wiederherstellungspläne erstellen, in denen der Bedarf und die Maßnahmen zur Erreichung der Ziele aufgeführt sind, die an den nationalen Kontext angepasst sind – unter Berücksichtigung der Vielfalt der verschiedenen Regionen. Sie sollten einen Zeitplan für die Umsetzung enthalten, Aufstellungen über die benötigten finanziellen Ressourcen und die geplanten Finanzierungsmittel sowie die erwarteten Vorteile auflisten, wie Anpassung an den Klimawandel bzw. dessen Abschwächung, Katastrophenschutz, Synergien mit Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Entwicklung erneuerbarer Energien. Die Mitgliedstaaten müssen ihren Nationalen Wiederherstellungsplan offen und transparent entwickeln und der Öffentlichkeit und allen relevanten Interessengruppen die Möglichkeit geben, sich an dem Prozess zu beteiligen. Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission innerhalb von zwei Jahren ab August 2024 einen Entwurf vorlegen, der entscheidende Schritte für die Jahre 2030, 2040 und 2050 enthält. Die Kommission wird die nationalen Behörden bei der Erstellung dieser Pläne unterstützen.
DM
Wo liegen die größten Hindernisse für die Wiederherstellung der Natur? Ist es der Konflikt mit wirtschaftlichen Interessen oder ist es der enorme Finanzbedarf für die Wiederherstellung der Natur?
Adalbert Jahnz
Die Wiederherstellung der Natur ist keine Bedrohung für wirtschaftliche Interessen – ganz im Gegenteil: Mehr als die Hälfte des weltweiten BIP hängt von der Natur und ihren Leistungen ab. Das Weltwirtschaftsforum ist mehrere Jahre in Folge zu dem Schluss gekommen, dass der Verlust der biologischen Vielfalt zu den größten Bedrohungen gehört, denen die Welt in den nächsten zehn Jahren ausgesetzt sein wird. Die Europäische Zentralbank hat festgestellt, dass in der Eurozone rund drei Millionen Unternehmen (das sind 72 % aller Unternehmen) in hohem Maße von mindestens einer Ökosystemleistung abhängig sind, um ihre Waren zu produzieren oder ihre Dienstleistungen zu erbringen. Schwerwiegende Verluste der Funktionalität dieser Ökosysteme würden diese Unternehmen vor große Probleme stellen. Die Folgenabschätzung für das Naturwiederherstellungsgesetz hat gezeigt, dass der Nutzen der Naturwiederherstellung die Kosten bei weitem übersteigt: Jeder Euro, der in die Wiederherstellung investiert wird, bringt 8 Euro an Nutzen. Die Wiederherstellung von Meeresökosystemen ermöglicht es beispielsweise, dass sich die Fischbestände erholen. Und die Umkehrung des Rückgangs der Bestäuber kommt der Landwirtschaft zugute, die für die Nahrungsmittelproduktion und die Ernährungssicherheit von zentraler Bedeutung ist. Wälder mit größerer Artenvielfalt sind widerstandsfähiger gegen die negativen Auswirkungen des Klimawandels und können so nicht nur ihre ökologischen, sondern auch ihre sozioökonomischen Funktionen erfüllen, u. a. durch Forstwirtschaft und Bioökonomie. Mehr Bäume und Grün in Städten reinigen nachweislich die Luft und kühlen die Temperaturen, was sowohl gesundheitliche als auch wirtschaftliche Vorteile und Einsparungen für Menschen und Unternehmen mit sich bringt. Indem wir die Natur wiederherstellen, investieren wir in eine nachhaltige Zukunft.
Um die Wiederherstellung der Natur zu finanzieren, können die Mitgliedstaaten auf eine Vielzahl von EU-Fonds zurückgreifen, z. B. auf das EU-Finanzierungsinstrument für Umwelt und Klimaschutz (LIFE), den Europäischen Meeres- und Aquakulturfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Kohäsionsfonds, die Fazilität für Konjunkturbelebung und Widerstandsfähigkeit, Horizon Europe, InvestEU usw. Ebenso sollten öffentliche/private Investitionen angeregt werden, u. a. durch die EU-Taxonomie, die Plattform „Business & Biodiversity“ oder die Initiative „Naturkapital und Kreislaufwirtschaft“, die darauf abzielt, bis 2030 mindestens 10 Mrd. € auf der Grundlage einer gemischten Finanzierung aus öffentlichen und privaten Mitteln zu mobilisieren.
Um die Wiederherstellung der Natur zu finanzieren, können die Mitgliedstaaten auf eine Vielzahl von EU-Fonds zurückgreifen, z. B. auf das EU-Finanzierungsinstrument für Umwelt und Klimaschutz (LIFE), den Europäischen Meeres- und Aquakulturfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Kohäsionsfonds, die Fazilität für Konjunkturbelebung und Widerstandsfähigkeit, Horizon Europe, InvestEU usw. Ebenso sollten öffentliche/private Investitionen angeregt werden, u. a. durch die EU-Taxonomie, die Plattform „Business & Biodiversity“ oder die Initiative „Naturkapital und Kreislaufwirtschaft“, die darauf abzielt, bis 2030 mindestens 10 Mrd. € auf der Grundlage einer gemischten Finanzierung aus öffentlichen und privaten Mitteln zu mobilisieren.
DM
Wird der Erfolg der Maßnahmen bewertet und kontrolliert?
Adalbert Jahnz
Die Mitgliedstaaten spielen eine entscheidende Rolle für den Erfolg der Maßnahmen, und die Kommission wird sie während des gesamten Prozesses unterstützen. Die Entwicklung nationaler Wiederherstellungspläne wird von grundlegender Bedeutung sein, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten die verschiedenen Ziele und Phasen der Wiederherstellung von Ökosystemen mittragen, um die Ziele zu erreichen. Um die Qualität der nationalen Wiederherstellungspläne zu gewährleisten, wird die Kommission die Entwürfe der Pläne bewerten, woraufhin die Mitgliedstaaten sechs Monate Zeit haben, ihre endgültigen Pläne anzupassen und einzureichen. Sobald die Pläne vorliegen, wird die Kommission anhand der Berichte der Mitgliedstaaten regelmäßig die Fortschritte bei der Umsetzung überprüfen. Mit Unterstützung der Europäischen Umweltagentur wird die Kommission auch prüfen, ob sich der Zustand der betreffenden Ökosysteme, Lebensräume und Arten tatsächlich verbessert. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Pläne bis spätestens 2032 und erneut bis 2042 überprüfen.
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Im Nature Restoration Law verpflichtet die EU die Mitgliedstaaten, bis 2030 auf Unionsebene mindestens drei Milliarden zusätzlicheBäume zu pflanzen.
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Sümpfe, Grasland, Dünen, Moore und Niedermoore in Europa sind in einem besonders schlechten Zustand
Beispiel für rückläufige Arten ist die Süßwasserperlmuschel
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Beispiel für rückläufige Arten ist das Europäische Erdhörnchen
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Fast jede achte europäische Vogelart ist vom Aussterben bedroht
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DM
Wir danken Ihnen für dieses Interview