SpecialGlobales Netzwerk für die Freiheit der Presse

Pressefreiheit ist die Basis demokratischer Gesellschaften. Doch in vielen Ländern ist sie bedroht. Der Verein Reporter ohne Grenzen setzt sich für Medienfreiheit ein. Weltweit. Er dokumentiert Verstöße gegen die Presse- und Informationsfreiheit und alarmiert die Öffentlichkeit, wenn Journalistinnen, Journalisten und/oder deren Mitarbeiter in Gefahr sind.

Der Verein Reporter ohne Grenzen e.V. ist Teil der 1985 gegründeten internationalen Organisation Reporters sans frontières mit Hauptsitz in Paris. Die deutsche Sektion wurde 1994 in Berlin gegründet, sie ist organisatorisch und finanziell eigenständig. Gemeinsam mit dem internationalen Sekretariat in Paris recherchiert Reporter ohne Grenzen e.V. und koordiniert internationale Kampagnen und Aktionen.

AKTIV GEGEN ZENSUR

Der Verein setzt sich für Sicherheit und besseren Schutz von Journalistinnen und Journalisten ein, kämpft gegen Zensur und gegen restriktive Mediengesetze, ebenso wie gegen den Einsatz von Überwachungstechnik und dessen Export.

UNTERSTÜTZUNG

Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Hilfe in den Herkunftsländern der Betroffenen. Ziel ist es, ihnen so zu helfen, dass sie ihre journalistische Tätigkeit weiterführen oder wieder aufnehmen können. Reporter ohne Grenzen ersetzt zerstörte oder beschlagnahmte Ausrüstung, übernimmt Anwaltskosten und hinterlegt Kautionen zur Haftverschonung. Wenn es für Journalisten oder ihre Mitarbeiter lebensgefährlich ist, in ihrem Heimatland zu bleiben, bemüht sich Reporter ohne Grenzen um ein sicheres Aufnahmeland.

KORRESPONDENTENNETZ

Ein globales, dicht geknüpftes Netz für schnelle Information und Intervention entsteht durch die mehr als 150 Korrespondentinnen und Korrespondenten sowie durch Büros in Belgien, Brasilien, Deutschland, England, Finnland, Frankreich, Österreich, Schweden, der Schweiz, Spanien, Taiwan, Tunesien und den USA, sowie im Senegal. Der Verein finanziert sich aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.

GRADMESSER FÜR MENSCHENRECHTE

„Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten zu vertreten sowie Informationen und Ideen mit allen Kommunikationsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten“, heißt es in Artikel 19 der ‚Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte‘ der Vereinten Nationen von 1948. Wo nicht unabhängig berichtet werden darf und wo Menschen ihre Meinung nicht frei äußern können, werden auch andere Menschenrechte verletzt. Daher ist die Freiheit zu informieren und informiert zu werden stets auch ein zuverlässiger Gradmesser für die Achtung der universell gültigen Menschenrechte in einem Land.